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Worauf muss ich rechtlich achten, wenn ich einen Onlineshop betreiben möchte?
Aug
10
2010
Ich überlege, einen Onlineshop einzurichten und habe schon von vielen Seiten gehört, dass es ganze Herrscharen von Anwälten gibt, die Abmahnwellen verschicken, wenn ein Shop nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Weiß jemand, worauf man alles achten muss?
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Answer #1
Wer einen Onlineshop gründen möchte oder bereits führt, muss kein Jurastudium absolviert haben, sollte sich aber doch mit den grundlegenden juristischen Bestimmungen vertraut machen. Diese betreffen die Fragen, wie und wodurch ein Vertragsabschluss zustande kommt, welche Widerrufsrechte der Kunde hat, welche Zahlweisen und Versandkosten zulässig sind und anderes mehr. Bei der Gestaltung der eigenen Homepage ist insbesondere darauf zu achten, das Impressum den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten.
Gesetzliche Grundlagen und Neuerungen finden sich im TMG, dem Telemediengesetz, das nunmehr für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste gültig ist – mit Ausnahme der Telekommunikationsdienste. Paragraf 5 gibt Auskunft über die allgemeinen Informationspflichten eines Shopbetreibers; demzufolge müssen zunächst alle Angaben, die Auskunft über den Namen, die Adresse und den Ort der Gerichtsbarkeit des Anbieters und ggf. auch seines Stellvertreters geben, übersichtlich und schnell auffindbar platziert werden.
Eine weitere Neuerung betrifft auch den Datenschutz, der in Abschnitt 4 des TMG geregelt wird. Demzufolge muss, wer Nutzungsdaten speichert, dabei einerseits den gesetzlichen Rahmen einhalten, andererseits muss verstärkt darauf geachtet werden, dass der Kunde seine Einwilligung gegeben hat. Die Einwilligung muss protokolliert werden und für den Kunden jederzeit abrufbar sein; außerdem behält der Kunde ein jederzeitiges Widerrufsrecht. Die Weitergabe der Daten ist nur erlaubt, sofern dies zur geschäftlichen Abwicklung erforderlich ist; eine Weitergabe an Dritte, wie zum Beispiel an Marktforschungsinstitute, darf ausschließlich in anonymisierter Form erfolgen. Handelt der Shop-Inhaber diesen Gesetzen zuwider, so kann dies mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Die entscheidende Änderung für Onlineshops: Wurde die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss zugestellt, so galt als Frist für den möglichen Widerruf grundsätzlich eine Dauer von einem Monat. Dies ist nun nicht mehr so: Wird dem Kunden die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsabschluss elektronisch zugestellt, so beträgt die Frist nur noch 14 Tage. Da der bisherige Mustertext des Gesetzgebers an Gültigkeit verloren hat, müssen alle Betreiber von Onlineshops den Text ihrer Widerrufsbelehrung entsprechend ändern. Die Mustererklärung findet sich nunmehr im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und ist durch Gerichte nicht mehr anfechtbar. Weitere Neuerungen betreffen die Wertminderung bei Rückgabe und bestimmungsgemäßem Gebrauch: Wer als Händler ebenfalls unverzüglich und in Textform darauf hinweist, dass eine solche Wertminderung vom Kunden ersetzt werden muss, hat auch Anspruch darauf; und auch ein Rückgaberecht können eBay-Verkäufer ihren Kunden nun einräumen.
Der Muster-Text für die Widerrufsbelehrung findet sich im Internet unter: gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_383.html